Was sind die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen?

Bei der Handhabung und dem Einsatz von Flutbarrieren sind die folgenden allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen stets zu beachten:

  • Halten Sie sich an alle Anweisungen und örtlichen Sicherheitsvorschriften.
  • Tragen Sie eine angemessene Sicherheitsausrüstung, einschließlich Helm, Schwimmweste, Sicherheitsschuhe, Handschuhe usw.
  • Gehen Sie nicht unter hängende Lasten.
  • Stellen Sie sicher, dass die Ausrüstung stabil ist und nicht umkippen oder herunterfallen kann, wodurch Personen verletzt oder die Ausrüstung beschädigt werden könnte.
  • Üben Sie korrekte Hebe- und Handhabungstechniken.
  • Vergewissern Sie sich, dass Hebezeuge, Werkzeuge und Ausrüstung in gutem Zustand sind.
  • Verwenden Sie nur Geräte, die speziell für den vorgesehenen Zweck entwickelt wurden.
  • Unterschätzen Sie nicht die Risiken für Leben und Gesundheit beim Umgang mit verunreinigtem oder möglicherweise verunreinigtem Wasser.
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um Schnitt- und Quetschverletzungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie sicher, dass Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung steht.
  • Halten Sie einen sicheren Abstand zu den Terminals ein.

Die NoFloods Barriers-Lösung ist CE-zertifiziert (Konformitätszertifikat) und erfüllt somit alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, um das Wohlbefinden der Benutzer zu gewährleisten. Detaillierte Handlungsanweisungen sind in der Betriebs- und Wartungsanleitung enthalten, die bei der Arbeit mit den Hochwasserschutzwänden immer leicht zugänglich sein sollte.

Außerdem empfehlen wir dringend eine Schulung für alle Kunden. Diese Schulung fördert in Verbindung mit den in der Betriebs- und Wartungsanleitung beschriebenen Richtlinien die sichere Nutzung und den effektiven Hochwasserschutz. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die Sicherheitsverfahren im Zusammenhang mit der Handhabung und dem Einsatz von Hochwasserschutzwänden werden in diesem Handbuch ausführlich erläutert. Alle Mitarbeiter, Vertreter und Lieferanten sind mit diesen Sicherheitsmaßnahmen, die den in Abschnitt 3 beschriebenen Anforderungen der Umweltagentur entsprechen, vertraut und darin geschult.

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